Termin vereinbaren
Bitte geben Sie uns bekannt wofür Sie einen Termin vereinbaren möchten. Wir werden Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Fragen & Antworten
Das könnte Sie interessieren, das haben andere Patienten auch wissen wollen!
Wahlärzten steht es prinzipiell frei, ihre Honorare frei zu gestalten – es besteht kein Vertrag mit den jeweiligen Versicherungsträgern. Sie sind an keine vorgegebenen Tarife gebunden – gegebenenfalls gibt es Empfehlungstarife der Ärztekammer. Sie bezahlen das Honorar in bar, Bankomat oder per Erlagschein und erhalten einen Teil der Kosten von ihrem Krankenversicherungsträger erstattet. Versicherte, die einen Wahlarzt aufsuchen, haben Anspruch auf Ersatz jener Behandlungskosten den ihr Krankenversicherungsträger einem Vertragsarzt in diesem Fall zahlen würde. Dies sollten ca 80 Prozent sein und die 20 Prozent werden seitens der Versicherungsträger für den erhöhten Verwaltungsaufwand (Bearbeitung, Prüfung und Anweisung) im Vergleich zum Vertragsarzt abgezogen. Es gibt jedoch auch limitierte Leistungen der Kassen, für die Sie weniger als 80 Prozent erhalten. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass wir keinen Einfluß auf die Kostenrückerstattung seitens Ihres Versicherungsträgers haben. Keine Rückerstattung durch die jeweilige Krankenkasse erfolgt, wenn der Versicherte im selben Abrechnungszeitraum zusätzlich einen Vertragsarzt oder einen weiteren Wahlarzt des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen hat. So funktionierts: -die Originalhonorarnote mit einer Bestätigung, dass Sie den Betrag auch bezahlt haben. -detaillierte Angaben zur Diagnose und den einzelnen erbrachten ärztlichen Leistungen -Ihre persönlichen Daten oder jene der Mitversicherten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) -Behandlungsdatum -Ausstellungsdatum der Rechnung -Rechnungsbetrag -Unterschrift und Stempel der Ärztin oder des Arztes -Angaben zu Ihrer Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) und Ihre Adresse für die Überweisung des Betrages Bitte informieren Sie sich bei mir im vorhinein über die vorraussichtliche Höhe des Honorars.
Rechtlich ist vor der Koloskopie ein Termin für ein Aufklärungsgespräch notwendig bei dem auch ein Rezept für die Darmvorbereitung ausgestellt wird! Alternativ kann die Aufklärung und das Rezeptieren auch beim Hausarzt bzw. zuweisenden Arzt erfolgen.